Harmonisierung der Quellensteuer 2021

Zahlungsverkehr ISO 20022

Am 1. Januar 2021 tritt das neue Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung in Kraft. Welche Änderungen kommen auf Arbeitgeber und -nehmer zu und wie können sie sich darauf vorbereiten? Einige Auswirkungen dieser Umstellung möchte ich in diesem Ratgeber aufzeigen.

Am 1. Januar 2021 wird sich das Schweizer Quellensteuersystem erstmals seit 1995 grundlegend verändern. Das Ziel: Quellenbesteuerte und ordentlich besteuerte Personen sollen fortan gleichbehandelt werden und die Berechnung soll schweizweit vereinheitlicht werden. Alle Änderungen finden Sie im Kreisschreiben 45 der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Internet unter dem Link www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/bundessteuer/kreisschreiben/2004/1-045-D-2019.pdf.download.pdf/1-045-D-2019-d.pdf.

Die wichtigsten Änderungen

Die Berechnung erfolgt nur noch nach dem Monats- (alle anderen Kantone) oder Jahresmodell (Kantone FR, GE, TI, VD und VS). Neu ist die Steuerbehörde des Wohnsitz- oder Aufenthaltskantons des Arbeitnehmers anspruchsberechtigt und nicht mehr diejenige des Firmensitzes. Ausnahme: wenn der Arbeitnehmer im Ausland ansässig und kein Wochenaufenthalter ist. Der bisher geltende Tarifcode D wird ab dem 1.1.2021 ersatzlos gestrichen. Die dort festgehaltenen Bestimmungen zu Ersatzeinkünften wie Taggelder werden künftig im Tarifcode G geregelt.

Herausforderungen für Arbeitgeber

Für Beschäftigte in Teilzeit oder im Nebenerwerb müssen sämtliche Bruttoerwerbseinkünfte (inklusive Ersatzeinkünfte) des Arbeitnehmenden für die Quellensteuerberechnung berücksichtigt werden. Bei einem Wohnsitzwechsel eines Arbeitnehmenden reichen Arbeitgeber die Quellensteuerabrechnung ab dem Folgemonat bei der Steuerverwaltung des neuen Wohnsitzes ein – unter Berücksichtigung des dort geltenden Berechnungsmodells und der jeweiligen Tarifcodes. Der Arbeitgeber muss sich somit nicht nur mit unterschiedlichen kantonalen Tarifcodes auseinandersetzen, sondern unter Umständen auch mit dem Jahres- und dem Monatsmodell.

Vorbereitung auf die Quellensteuer 2021

Meine Empfehlung ist das Kreisschreiben 45 zu lesen und sich dadurch mit der neuen Gesetzeslage vertraut zu machen. Für eine korrekte Abrechnung müssen Arbeitgeber alle Mitarbeiterinformationen für die Quellenbesteuerung laufend einholen und pflegen – von Zivilstandesänderungen oder der Anzahl Kinder über Wohnsitzwechsel bis zu zusätzlichen Erwerbstätigkeiten usw. Falls Sie für die Lohnabrechnungen noch kein professionelles Lohprogramm verwenden, sollten Sie sich das jetzt überlegen. Ein Swissdec-zertifiziertes Lohnprogramm vereinfacht die Abrechnung der Quellensteuer. Damit die Abrechnung nach den neuen gesetzlichen Vorgaben ab dem 1.1.2021 möglich ist, benötigen Sie aber auf jeden Fall die aktuellste Version Ihrer Lohnbuchhaltung. Informieren Sie sich möglichst bald bei Ihrem Anbieter, was für Schritte nötig sind.

Die Umstellung ist nicht einfach. Durch den Beizug einer Fachperson können Sie sich viel Ärger und Zeitaufwand sparen.

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Einrichten Quellensteuer im Sage 50 Extra Lohn

Informationen wie Sie die Quellensteuer 2021 im Sage 50 Extra Lohn einrichten und was Sie alles beachten müssen finden Sie hier.

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