Jahresabschluss durchführen

  • Wie eröffne ich das neue Buchhaltungsjahr
  • Wie verbuche ich die Rechnungen ins alte und neue Buchhaltungsjahr
  • Wie funktioniert der Jahresabschluss in der Lohnbuchhaltung

Diese und viele andere Fragen beantwortet Ihnen unsere Jahresend-Checkliste. BM Consulting stellt Ihnen diese Checkliste als Dienstleistung zur Verfügung. Diese Arbeiten werden nur einmal im Jahr durchgeführt und erfahrungsgemäss sind dann nicht mehr alle wichtigen Punkte so präsent.

Jahresend-Checkliste

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  • Infoniqa ONE 50 Fibu: Seite 1
  • Infoniqa ONE 50 Lohn: Seite 2
  • BMC Faktura / Steps Business Solution: Seite 4
  • OfficePartner: Seite 4

Arbeiten in zwei Mandanten

Wenn Sie im alten Jahr nachträglich Änderungen vornehmen, obwohl das neue Geschäftsjahr bereits eröffnet wurde, müssen Sie beachten, dass nicht alle Anpassungen nachgeführt werden. Die nachfolgende Tabelle zeigt auf, welche Änderungen bei der Übernahme der Saldi nachgeführt werden bzw. nicht nachgeführt werden:

Mutation in
wird nachgeführt
Kontoeröffnung
Kontoänderung
Kontolöschung
Adresseröffnung
Adressänderung
Adresslöschung
Personenkontoeröffnung
Personenkontoänderung
Personenkontolöschung
Offen Posten Eröffnung
Offen Posten Änderung
Offen Posten Löschung
Ja
Nein
Nein
Ja
Nein
Nein
Ja
Nein
Nein
Ja
Ja
Nein

Änderungen im alten Geschäftsjahr, die nicht nachgeführt werden, müssen im neuen Jahr nochmals vorgenommen werden.

Zahlungsläufe

Immer wieder gibt es Schwierigkeiten bei Zahlungsläufen, die vom alten in das neue Jahr übernommen wurden. Diese lassen sich grösstenteils vermeiden, wenn Sie folgende Punkte beachten:

  • Wenn Sie das neue Geschäftsjahr eröffnen sollten keine offenen Zahlungsläufe vorhanden sein. Übermitteln Sie die Zahlungen zuerst an Ihr Finanzinstitut und verbuchen Sie die Zahlungsläufe. Erst dann eröffnen Sie das neue Geschäftsjahr.
  • Erstellen Sie im alten Jahr keine Zahlungsläufe mit Valuta neues Geschäftsjahr, die Sie dann erst im neuen Geschäftsjahr übermitteln und verbuchen. Für solche Zahlungen eröffnen Sie zuerst das neue Geschäftsjahr und erstellen im neuen Geschäftsjahr den Zahlungslauf.

Im Mandanten des aktuellen Jahres erstellen Sie Zahlungsläufe bis und mit Valutadatum 31.12.20xx. Im Folgejahr erstellen Sie Zahlungsläufe ab 01.01.20xx. Bevor Sie den ersten Zahlungslauf im neuen Jahr erstellen, verbuchen Sie alle Zahlungsläufe im aktuellen Jahr und führen Sie eine Saldoübernahme im neuen Jahr durch.

Änderung der Mehrwertsteuer (MWST) per 1.1.2024

Ab dem 1.1.2024 gelten die erhöhten MWST-Sätze. Alle wichtigen Informationen und wie die Anpassungen in den Programmen vorgenommen werden müssen, finden Sie auf unserer Webseite unter MWST-Änderung per 1.1.2024

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