MWST-Änderung per 1.1.2024

Allgemeine Informationen

Ab dem 1.1.2024 ändern in der Schweiz die Mehrwertsteuersätze wie folgt:

bisher neu
Normalsatz 7.7% 8.1%
Reduzierter Steuersatz 2.5% 2.6%
Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3.7% 3.8%

Wichtig: Die neuen Sätze gelten nicht erst ab 1.1.2024 sondern bereits ab sofort wenn die Rechnung Leistungen, die das Jahr 2024 betreffen, enthält (Serviceverträge, Abonnemente, usw.). Diese Leistungen müssen aufgesplittet werden, d.h. bis 31.12.2023 zum bisherigen und ab 1.1.2024 zum neuen Satz.

Das Ganze wird noch komplizierter da die eidg. Steuerverwaltung die neuen Mwst-Sätze bis Mitte Jahr nicht entgegennehmen kann. Somit müssen die bereits heute mit 8.1% verrechneten Leistungen falsch mit 7.7% deklariert und im 3. oder 4. Quartal 2023 korrigiert werden.

Information der eidg. Steuerverwaltung MWST-Info 19: PDF-Datei öffnen

Anpassungen in unseren Produkten

  • Infoniqa ONE 50

    Finanz / MWST-Konverter

    Wie bereits bei den bisherigen MWST-Änderungen stellt Infoniqa einen MWST-Konverter zur Verfügung mit dem in der Finanzbuchhaltung die Anpassungen einfach vorgenommen werden können. Dieser ist in der neuesten Version 2024 bereits vorhanden. Wenn Sie noch die Version 2023 verwenden, so können Sie den MWST-Konverter herunterladen und installieren.

    Beschreibung_MWSTKonverter 2024

    Herunterladen und installieren für die Version 2023

    Herunterladen MWST-Konverter («MwSt-Konvertierung_2024_Setup_Deutsch.exe» auswählen)

    Machen Sie einen Rechtsklick auf die heruntergeladene Datei und wählen Sie «Als Administrator ausführen» aus. Bestätigen Sie die angezeigte Frage mit «Ja». Das Installationsprogramm wird geöffnet und Sie können durch Klicken auf «Installieren» die Installation starten.

    Hinweis: Falls bei der Installation ein Administrator-Benutzer verlangt wird, so muss die Installation durch Ihren IT-Betreuer erfolgen.

    Auftrag

    Im Auftrag steht Ihnen in der Administration ein Hilfsprogramm für die MWST-Anpassung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie vorgängig die Anpassungen in der Finanzbuchhaltung durchführen müssen. Nachfolgend finden Sie die Anleitung wie die MWST-Umstellung im Auftrag durchgeführt wird.

    PDF-Datei öffnen

    Lohnbuchhaltung

    Falls Sie in der Lohnbuchhaltung Lohnarten mit MWST verwenden, so müssen Sie die Sätze vor der Abrechnung der Januar-Löhne 2024 manuell anpassen. Unter dem Menü «Auswertungen – Lohnartenstamm – Lohnartenliste» können Sie eine Liste drucken oder ins MS Excel exportieren. Darauf ist ersichtlich welche Lohnarten einen MWST-Schlüssel hinterlegt haben.

  • OfficePartner

    Wenn Sie in einem Auftrag eine Leistung aufsplitten müssen, d.h. ein Teil wird mit 7.7% und der andere Teil mit 8.1% abgerechnet, so müssen Sie in den Auftragspositionen den entsprechenden Artikel doppelt erfassen. Ändern Sie nun bei der zweiten Artikelposition das Feld «UST» von 7.7 auf 8.1. Falls das Feld «UST» nicht angezeigt wird, so klicken Sie bitte auf der rechten Seite auf das Symbol mit der Lupe und dem K. Voraussetzung für dieses Vorgehen ist, dass Sie den neuen MWST-Satz 8.1% bereits im OfficePartner in den Systemeinstellungen erfasst haben. Das Vorgehen finden Sie in nachfolgender Beschreibung.

    In der Anleitung ist beschrieben, wie Sie im OfficePartner die MWST-Umstellung durchführen können.

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  • STEPS

    Bevor Sie die Anpassung vornehmen, müssen wir auf Ihrer Datenbank noch eine generelle Anpassung durchführen. Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, bevor Sie die Änderung durchführen.

    Die Anleitung der letzten MWST-Änderung ist immer noch gültig. Sie müssen nur die neuen MWST-Sätze ab 1.1.2024 verwenden.

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